Der Kirchenvorstand

Vorsitzender: Pfarrer Michael Janßen
Stellvetretender Vorsitzender: Gerhard Traude

Gewählte Mitglieder:

Peter Caprasse

Franz-Herrmann Grosche

Martin Lessmann

Reinhard Micheel

Martina Schnelle-Mielke

Hugo Steinhoff

Gerhard Traude

Thomas Vieth

Dr. Klaus Vogt

Franz-Josef Wickenburg

Weitere Teilnehmer als Gäste an den Kirchenvorstandssitzungen:
1. Ein vom Pfarrgemeinderat delegiertes Mitglied: Maria Kuhn
2. Der Kämmerer: Friedrich Wilhelm Böckmann


1. Warum gibt es einen Kirchenvorstand?

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Dinge angewiesen, die bestehen aus:

  1. dem örtlichen Vermögen der Kirchengemeinde bestehend aus z.B. Grundstücken, Gebäuden, eingenommenen Geldern,
  2. den Mitteln, die durch die Kirchensteuer der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Der Kirchenvorstand ist das „Organ“, der Kirchengemeinde. Durch ihn erledigt sie ihre Verwaltungsgeschäfte und regelt alle finanziellen Angelegenheiten.
Dies umfaßt auch die personellen Angelegenheiten:
Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (außer den Geistlichen) z.B. Küster, Organisten, Mitarbeiter/innen in den Kindergärten usw.


2. Woraus besteht der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer, der immer Vorsitzender dieses Gremiums ist, und aus einer je nach Größe der Gemeinde gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. In unserem Falle sind dies 10 Männer oder Frauen. Darüber hinaus gehört auch - soweit vorhanden - ein Kaplan zum Kirchenvorstand. Als Gäste nehmen in der Regel - nicht stimmberechtigt - teil:
a) Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates
b) der Kämmerer

3. Wie und wann wird der Kirchenvorstand gewählt?

  1. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied (d.h. wer seinen Wohnsitz mindestens ein Jahr in der Pfarrgemeinde hat) und am Wahltag 21 Jahre alt ist.
  2. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
  3. Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre, wobei alle 3 Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird.

4. Wie regelt der Kirchenvorstand seine Tätigkeit?

Der Kirchenvorstand trifft sich mehrmals im Jahr zu seinen Sitzungen, in denen alle anstehenden Fragen diskutiert und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Bei Abstimmungen muss mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sein. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (also des Pfarrers).

Sinnvollerweise wird der Kirchenvorstand seine Zuständigkeiten auf einzelne Mitglieder verteilen, die aber immer nur vorbereitende Arbeit leisten können.
Die letzte Entscheidung fällt immer in der Kirchenvorstandssitzung.
So gibt es bei uns folgende Aufteilungen:

  1. den Bauausschuß, der sich um alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Renovierung vorhandener Gebäude kümmert, also bei erforderlichen Reparaturen Kostenvoranschläge einholt und Empfehlungen in der Sitzung ausspricht und später die Ausführung überwacht;
  2. Zuständige für die Kindergärten, die die Kirchengemeinde als Träger der Einrichtungen vertreten und Beschlüsse personeller und finanzieller Art vorbereiten;
  3. Zuständige für unser Altenheim St. Anna-Stift, die in den Gremien dort mitwirken;
  4. Zuständige für unsere Wohnanlage, die Mietverträge und Kündigungen bearbeiten;

5. Wer kontrolliert den Kirchenvorstand?

Bis zu bestimmten Beträgen kann der Kirchenvorstand alleine seine Beschlüsse umsetzen. Bei größeren Ausgaben muß die Zustimmung der sog. Kirchlichen Behörde (des Generalvikariates des Bistums) eingeholt werden.
Dies gilt ebenso für den Abschluß von Verträgen und Grunstücksangelegenheiten.

Da es sich bei den Kirchenvorstandsmitgliedern um gewählte Laien handelt, die in der Regel nur in Teilbereichen Fachleute sein können, ist es gut, wenn seitens des Bistums die Beschlüsse noch einmal geprüft und auf Richtigkeit durchdacht werden.

In unserer Liebfrauengemeinde haben wir natürlich neben dem Kirchengebäude und dem Pfarrhaus

  • unser Pfarrzentrum, in dem Veranstaltungen aller Art durchgeführt werden
  • 2 Kindergärten, davon einen mit Kinderhort
  • unser Altenheim, das St. Anna-Stift
  • eine Wohnanlage mit Wohnungen, in diesem Gebäude war früher das St. Anna-Stift untergebracht
  • 4 Wohnhäuser, in denen außer dem Kaplan und unserem früheren Pfarrer Donders noch der Küster und der Organist mit ihren Familien wohnen