1. Warum gibt es einen Kirchenvorstand?
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Dinge
angewiesen, die bestehen aus:
- dem örtlichen Vermögen der Kirchengemeinde bestehend aus
z.B. Grundstücken, Gebäuden, eingenommenen Geldern,
- den Mitteln, die durch die Kirchensteuer der Gemeinde zur Verfügung
stehen.
Der Kirchenvorstand ist das „Organ“, der Kirchengemeinde.
Durch ihn erledigt sie ihre Verwaltungsgeschäfte und regelt alle
finanziellen Angelegenheiten.
Dies umfaßt auch die personellen Angelegenheiten:
Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (außer den Geistlichen)
z.B. Küster, Organisten, Mitarbeiter/innen in den Kindergärten
usw.
2. Woraus besteht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer, der immer Vorsitzender
dieses Gremiums ist, und aus einer je nach Größe der Gemeinde
gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. In unserem Falle sind dies
10 Männer oder Frauen. Darüber hinaus gehört auch - soweit
vorhanden - ein Kaplan zum Kirchenvorstand. Als Gäste nehmen in der
Regel - nicht stimmberechtigt - teil:
a) Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates
b) der Kämmerer
3. Wie und wann wird der Kirchenvorstand gewählt?
- Wählbar ist jedes Gemeindemitglied (d.h. wer seinen Wohnsitz
mindestens ein Jahr in der Pfarrgemeinde hat) und am Wahltag 21 Jahre
alt ist.
- Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
- Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre, wobei alle 3 Jahre die
Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird.
4. Wie regelt der Kirchenvorstand seine Tätigkeit?
Der Kirchenvorstand trifft sich mehrmals im Jahr zu seinen Sitzungen,
in denen alle anstehenden Fragen diskutiert und Entscheidungen mit einfacher
Mehrheit getroffen werden. Bei Abstimmungen muss mindestens die Hälfte
der gewählten Mitglieder anwesend sein. Nur bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (also des Pfarrers).
Sinnvollerweise wird der Kirchenvorstand seine Zuständigkeiten
auf einzelne Mitglieder verteilen, die aber immer nur vorbereitende Arbeit
leisten können.
Die letzte Entscheidung fällt immer in der Kirchenvorstandssitzung.
So gibt es bei uns folgende Aufteilungen:
- den Bauausschuß, der sich um alle erforderlichen Maßnahmen
zur Erhaltung und Renovierung vorhandener Gebäude kümmert,
also bei erforderlichen Reparaturen Kostenvoranschläge einholt
und Empfehlungen in der Sitzung ausspricht und später die Ausführung
überwacht;
- Zuständige für die Kindergärten, die die Kirchengemeinde
als Träger der Einrichtungen vertreten und Beschlüsse personeller
und finanzieller Art vorbereiten;
- Zuständige für unser Altenheim St. Anna-Stift, die in den
Gremien dort mitwirken;
- Zuständige für unsere Wohnanlage, die Mietverträge
und Kündigungen bearbeiten;
5. Wer kontrolliert den Kirchenvorstand?
Bis zu bestimmten Beträgen kann der Kirchenvorstand alleine seine
Beschlüsse umsetzen. Bei größeren Ausgaben muß die
Zustimmung der sog. Kirchlichen Behörde (des Generalvikariates des
Bistums) eingeholt werden.
Dies gilt ebenso für den Abschluß von Verträgen und Grunstücksangelegenheiten.
Da es sich bei den Kirchenvorstandsmitgliedern um gewählte Laien
handelt, die in der Regel nur in Teilbereichen Fachleute sein können,
ist es gut, wenn seitens des Bistums die Beschlüsse noch einmal geprüft
und auf Richtigkeit durchdacht werden.
In unserer Liebfrauengemeinde haben wir natürlich neben dem Kirchengebäude
und dem Pfarrhaus
- unser Pfarrzentrum, in dem Veranstaltungen aller Art durchgeführt
werden
- 2 Kindergärten, davon einen mit Kinderhort
- unser Altenheim, das St. Anna-Stift
- eine Wohnanlage mit Wohnungen, in diesem Gebäude war früher
das St. Anna-Stift untergebracht
- 4 Wohnhäuser, in denen außer dem Kaplan und unserem früheren
Pfarrer Donders noch der Küster und der Organist mit ihren Familien
wohnen
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